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GGW Versicherungslexikon

Rückrufkosten-Versicherung

Hersteller, Importeure und Händler sind unter anderem aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes verpflichtet,  Produkte des privaten Gebrauchs zurück zu rufen oder weitere Schadenverhütungsmaßnahmen zu ergreifen, sofern von dem Produkt ein Risiko ausgeht. Darüber hinaus sind in derartigen Fällen auch Behörden ermächtigt, geeignete Maßnahmen anzuordnen, die dem Verbraucherschutz dienen. Die Rückrufkosten-Versicherung deckt die dadurch für Hersteller, Importeure oder Händler entstehenden Kosten. 

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