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Neuen Anforderungen kompetent und transparent begegnen

Medizinprodukte

Als Ver­triebs­un­ter­neh­men für Me­di­zin­pro­duk­te tra­gen Sie ein be­son­de­res Ri­si­ko, denn feh­ler­haf­te Pro­duk­te kön­nen zu schwe­ren Per­so­nen­schä­den füh­ren. Auch ho­he Rück­ruf­kos­ten kön­nen zu ei­ner exis­ten­zi­el­len Be­dro­hung wer­den. Wir ken­nen die­se be­son­de­ren Her­aus­for­de­run­gen für Ih­re Bran­che und die Un­ter­neh­men so­wie die spe­zi­el­len An­for­de­run­gen der EU-Me­di­zin­pro­dukt­ver­ord­nung "Me­di­cal De­vices Re­gu­la­ti­on" (MDR) und ste­hen bei der Be­wäl­ti­gung die­ser Auf­ga­be an Ih­rer Sei­te.

Für Hersteller ist die angemessene finanzielle Deckung verpflichtend

Es spielt kei­ne Rol­le, ob es sich um feh­ler­haf­te Herz­schritt­ma­cher, schad­haf­te Im­plan­ta­te oder Ver­schleiß bei künst­li­chen Ge­len­ken han­delt. So­bald ein sol­ches Pro­blem be­kannt wird, ist das Scha­den­po­ten­ti­al groß und das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko für das her­stel­len­de Un­ter­neh­men hoch. Die neue MDR stellt an die Her­stel­ler me­di­zi­ni­scher Pro­duk­te sehr kon­kre­te An­for­de­run­gen, was die fi­nan­zi­el­le De­ckung mög­li­cher Schä­den durch Rück­stel­lun­gen und ei­ne ent­spre­chend an­ge­pass­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung be­trifft. Die Er­mitt­lung der an­ge­mes­se­nen De­ckung ist kom­pli­ziert und muss zu­dem trans­pa­rent dar­ge­legt wer­den.
 

Setzen Sie auf unsere Unterstützung

GGW ver­fügt als Ver­si­che­rungs­mak­ler über ei­ne um­fang­rei­che Ex­per­ti­se, die es uns er­mög­licht, Ih­nen bei der Lö­sung die­ser Auf­ga­be zur Sei­te zu ste­hen. Wir un­ter­stüt­zen Sie un­ter an­de­rem mit:

  • einem Risiko-Workshop mit unseren Risikomanagement- und Haftpflichtversicherungsexperten
  • der Prüfung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes
  • dem Angebot passender und individuell abgestimmter Versicherungskonzepte

Auch die An­for­de­run­gen be­züg­lich der Zu­las­sungs­ver­fah­ren von Me­di­zin­pro­duk­ten ha­ben sich er­höht, bei­spiels­wei­se durch die zu er­war­ten­de Aus­wei­tung kli­ni­scher Stu­di­en. Kommt es im Rah­men sol­cher Zer­ti­fi­zie­rungs­pro­zes­se zu Per­so­nen­schä­den, sind Her­stel­ler ver­pflich­tet, ei­ne Pro­ban­den­de­ckung vor­zu­hal­ten. Auf­grund der er­höh­ten Ri­si­ken und der per­sön­li­chen Haf­tung des Ma­nage­ments so­wie der ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen sind auch Fra­gen zur D&O-De­ckung so­wie zur Straf­rechts­schutz-Ver­si­che­rung un­be­dingt zu klä­ren. Wir sind mit den neu­en Auf­ga­ben und An­for­de­run­gen ver­traut und sor­gen da­für, dass Ihr Un­ter­neh­men die­sen mit ei­nem op­ti­mier­ten und an­ge­pass­ten Ver­si­che­rungs­schutz ent­ge­gen­tritt.

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