Um den hohen Risiken, mit denen Sie in der Branche der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe konfrontiert sind, gerecht zu werden, steht Ihnen die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe als Versicherungsmakler mit Fachkompetenz zur Seite. Unser Branchenteam aus Versicherungskaufleuten und Juristen bietet Ihnen individuelle Versicherungslösungen auf Basis der spezifischen Branchenanforderungen.
Zunehmende Normierung unserer Gesellschaft und zugleich eine stark vernetzte, spezialisierte und internationale Welt fordern den Berufsstand der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Notare immer mehr. Sie agieren an Schlüsselpositionen in komplexen Verfahren und sind daher in Bezug auf ihre Haftungssituation in besonderem Maße exponiert.
Als Versicherungsmakler mit ausgeprägten Kenntnissen Ihrer Branche sowie aller relevanten Versicherungsthemen steht Ihnen GGW insbesondere zum Thema Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Seite. Wir kennen die wichtigen Spezialregelungen für Ihre Berufshaftpflichtversicherung und setzen diese mit einem deutlichen Fokus auf Qualität und Preissensibilität in den Verhandlungen mit den Versicherern für Sie um. Durch unser beständiges Monitoring des Versicherungsmarktes, die Berücksichtigung aktueller Trends und Entwicklungen sowie eine Prüfung Ihrer laufenden Verträge auf hohem Niveau begleiten wir Sie in allen versicherungsrelevanten Bereichen.
Mit unserer Fachabteilung für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe betreuen wir eine große Anzahl Kanzleien – unsere Mitarbeiter verfügen daher über eine gute Vernetzung sowohl in Ihrer Branche als auch mit Versicherern.
Kanzleien und Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden waren von den Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes bisher ausgenommen. Am 17. Dezember 2023 ist jedoch die nächste Stufe in Kraft getreten. Damit sind auch Kanzleien ab 50 Mitarbeitern betroffen. Diese Regelung folgt der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinien in Deutschland seit Anfang Juli 2023. Welche Pflichten und Anforderungen Sie als Kanzlei mit mehr als 50 Mitarbeitenden jetzt zu berücksichtigen haben, lesen Sie hier.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Neuregelung beschlossen, um die Einhaltung des anwaltlichen Berufsrechts in Berufsausübungsgesellschaften besser zu kontrollieren. Damit wird die Vorschrift des § 59c Abs. 2 BRAO präzisiert, die im Rahmen der BRAO-Reform eingeführt wurde. Was genau sich für wen dadurch zum 1. Oktober 2023 geändert hat, lesen Sie hier.
Mit der BRAO-Reform wurden das Berufsrecht im Jahr 2022 reformiert und die Berufsausübungsgesellschaft eingeführt. Auch Fragen der Interdisziplinären Zusammenarbeit wurden geregelt. Weiterhin nicht eindeutig geregelt ist allerdings der Begriff "Kooperation". Wie sich die Änderungen auf Arbeitsgemeinschaften und Projektgesellschaften auswirken, lesen Sie hier.
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