Um den hohen Risiken, mit denen Sie in der Branche der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe konfrontiert sind, gerecht zu werden, steht Ihnen die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe als Versicherungsmakler mit Fachkompetenz zur Seite. Unser Branchenteam aus Versicherungskaufleuten und Juristen bietet Ihnen individuelle Versicherungslösungen auf Basis der spezifischen Branchenanforderungen.
Zunehmende Normierung unserer Gesellschaft und zugleich eine stark vernetzte, spezialisierte und internationale Welt fordern den Berufsstand der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Notare immer mehr. Sie agieren an Schlüsselpositionen in komplexen Verfahren und sind daher in Bezug auf ihre Haftungssituation in besonderem Maße exponiert.
Als Versicherungsmakler mit ausgeprägten Kenntnissen Ihrer Branche sowie aller relevanten Versicherungsthemen steht Ihnen GGW insbesondere zum Thema Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Seite. Wir kennen die wichtigen Spezialregelungen für Ihre Berufshaftpflichtversicherung und setzen diese mit einem deutlichen Fokus auf Qualität und Preissensibilität in den Verhandlungen mit den Versicherern für Sie um. Durch unser beständiges Monitoring des Versicherungsmarktes, die Berücksichtigung aktueller Trends und Entwicklungen sowie eine Prüfung Ihrer laufenden Verträge auf hohem Niveau begleiten wir Sie in allen versicherungsrelevanten Bereichen.
Mit unserer Fachabteilung für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe betreuen wir eine große Anzahl Kanzleien – unsere Mitarbeiter verfügen daher über eine gute Vernetzung sowohl in Ihrer Branche als auch mit Versicherern.
Angesichts der verschärften Haftungsregelungen im HGB wirkt sich das FISG unter Umständen auch auf die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung von Wirtschaftsprüfern aus. Was sich bisher noch in einer komfortablen Übergangszone befindet, wird zum 1. Januar 2022 Realität. Wir erklären Ihnen, warum Sie jetzt handeln sollten hier.
Am 1. Juli 2021 ist das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – kurz FISG – in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Auswirkungen und Veränderungen, unter anderem auf die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung von Wirtschaftsprüfern. Wir haben die wichtigsten Regelungen und Neuerungen für Sie zusammengefasst, die vollständige Darstellung finden Sie hier.
Am 1. Januar 2021 wurde das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeführt. Für Unternehmen sind dadurch neue Möglichkeiten entstanden. Gleichzeitig ergeben sich für Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Insolvenzverwalter neue Herausforderungen und Optionen, denn es wurde ein vorinsolvenzlicher Rechtsrahmen zur Sanierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen geschaffen. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 22.07.2020 (BGH, Beschl. V. 22.07.2020 in NJW 2020, 3170) die juristische Zusammenarbeit im Sinner einer gemeinschaftlichen Mandatsbearbeitung von Rechtsanwälten und sog. „Of Counsels“ wegen eines Verstoßes gegen § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO als unzulässig angesehen. Der Beschluss betrifft die Zusammenarbeit mit ehemaligen Richtern oder z.B. Professoren, die keine Anwälte sind, aber häufig von Kanzleien als außeranwaltliche juristische Berater zur Mandatsbearbeitung hinzugezogen werden. Der BGH betonte dabei die wortwörtliche Auslegung des § 59 a BRAO, der namentlich nur sozietätsfähige Berufe als zulässig zur gemeinschaftlichen Berufsausübung abschließend aufführt. Damit ist der generellen Zusammenarbeit keine Absage erteilt worden, eine Differenzierung zur gemeinschaftlichen Berufsausübung muss aber zukünftig deutlich sein. Alle Informationen zum Beschluss finden Sie hier.
Der BFH hat in seinem Urteil v. 1.10.2020 – VI R 11/18 dazu Stellung genommen, inwieweit die vom Arbeitgeber für die angestellten Rechtsanwälte übernommenen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Dabei hat er zwischen der Prämie für die Mindestversicherungssumme nach der BRAO und der von der Kanzlei veranlassten Höherversicherung differenziert und danach, ob der angestellte Rechtsanwalt im Außenverhältnis für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet. Für beide Konstellationen hat der BFH die Steuerpflicht bejaht und damit den Regelfall in Deutschland komplett mit einbezogen. Da in der Praxis die meisten angestellten Rechtsanwältinnen und -anwälte – zumindest als Scheinsozien – haften dürften, ist der auf sie entfallende Anteil der Prämie vollständig zu berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Digitalisierung ist branchenübergreifend zu einem bedeutsamen Thema geworden, von dem sich auch Anwaltskanzleien nicht ausnehmen können. Doch noch gibt es oft Fragen, die zu klären sind. Wo genau liegen die Vorteile und Risiken von "Legal Tech", wie die Digitalisierung branchenspezifisch genannt wird. Und welche Veränderungen wird die Branche dadurch erfahren? Wenn Sie mehr erfahren möchten, finden Sie hier die Antworten auf diese Fragen und mehr.
Im Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verabschiedet. DAC6 bedeutet "Directive on Administrative Cooperation, was wiederum für die europäische Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung steht. Die darin verankerte Meldepflicht gilt seit dem 1. Juli 2020, was beispielsweise Anwälte und Steuerberater betrifft, sofern sie als Intermediär des Steuerpflichtigen agieren. Hier finden Sie einen Überblick sowie die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Einhaltung beachten sollten.
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