Aktuell
Vertrauen ist Ehrensache

Rechts- und wirt­schafts­bera­tende Berufe

Um den hohen Risiken, mit denen Sie in der Branche der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe konfrontiert sind, gerecht zu werden, steht Ihnen die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe als Versicherungsmakler mit Fachkompetenz zur Seite. Unser Branchenteam aus Versicherungskaufleuten und Juristen bietet Ihnen individuelle Versicherungslösungen auf Basis der spezifischen Branchenanforderungen. 

Anpassung an Veränderungen

Zunehmende Normierung unserer Gesellschaft und zugleich eine stark vernetzte, spezialisierte und internationale Welt fordern den Berufsstand der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Notare immer mehr. Sie agieren an Schlüsselpositionen in komplexen Verfahren und sind daher in Bezug auf ihre Haftungssituation in besonderem Maße exponiert.
 

Leistungsschwerpunkte von GGW

Als Versicherungsmakler mit ausgeprägten Kenntnissen Ihrer Branche sowie aller relevanten Versicherungsthemen steht Ihnen GGW insbesondere zum Thema Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Seite. Wir kennen die wichtigen Spezialregelungen für Ihre Berufshaftpflichtversicherung und setzen diese mit einem deutlichen Fokus auf Qualität und Preissensibilität in den Verhandlungen mit den Versicherern für Sie um.  Durch unser beständiges Monitoring des Versicherungsmarktes, die Berücksichtigung aktueller Trends und Entwicklungen sowie eine Prüfung Ihrer laufenden Verträge auf hohem Niveau begleiten wir Sie in allen versicherungsrelevanten Bereichen.
 

Schnell, zuverlässig, innovativ

Mit unserer Fachabteilung für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe betreuen wir eine große Anzahl Kanzleien – unsere Mitarbeiter verfügen daher über eine gute Vernetzung sowohl in Ihrer Branche als auch mit Versicherern.

Neuigkeiten Ihrer Branche

FISG – Update im November 2021

Angesichts der verschärften Haftungsregelungen im HGB wirkt sich das FISG unter Umständen auch auf die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung von Wirtschaftsprüfern aus. Was sich bisher noch in einer komfortablen Übergangszone befindet, wird zum 1. Januar 2022 Realität. Wir erklären Ihnen, warum Sie jetzt handeln sollten hier.

FISG – Neues Gesetz zur Stärkung der Finanzintegrität

Am 1. Juli 2021 ist das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – kurz FISG – in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Auswirkungen und Veränderungen, unter anderem auf die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung von Wirtschaftsprüfern. Wir haben die wichtigsten Regelungen und Neuerungen für Sie zusammengefasst, die vollständige Darstellung finden Sie hier.

StaRUG – Neue Rahmenbedingungen in der Beratungstätigkeit

Am 1. Januar 2021 wurde das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeführt. Für Unternehmen sind dadurch neue Möglichkeiten entstanden. Gleichzeitig ergeben sich für Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Insolvenzverwalter neue Herausforderungen und Optionen, denn es wurde ein vorinsolvenzlicher Rechtsrahmen zur Sanierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen geschaffen. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Unzulässigkeit der gemeinsamen Berufsausübung mit Of Counsels

Der BGH hat in sei­nem Be­schluss vom 22.07.2020 (BGH, Be­schl. V. 22.07.2020 in NJW 2020, 3170) die ju­ris­ti­sche Zu­sam­men­ar­beit im Sin­ner ei­ner ge­mein­schaft­li­chen Man­dats­be­ar­bei­tung von Rechts­an­wäl­ten und sog. „Of Coun­sel­s“ we­gen ei­nes Ver­sto­ßes ge­gen § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO als un­zu­läs­sig an­ge­se­hen. Der Be­schluss be­trifft die Zu­sam­men­ar­beit mit ehe­ma­li­gen Rich­tern oder z.B. Pro­fes­so­ren, die kei­ne An­wäl­te sind, aber häu­fig von Kanz­lei­en als au­ßer­an­walt­li­che ju­ris­ti­sche Be­ra­ter zur Man­dats­be­ar­bei­tung hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Der BGH be­ton­te da­bei die wort­wört­li­che Aus­le­gung des § 59 a BRAO, der na­ment­lich nur so­zie­täts­fä­hi­ge Be­ru­fe als zu­läs­sig zur ge­mein­schaft­li­chen Be­rufs­aus­übung ab­schlie­ßend auf­führt. Da­mit ist der ge­ne­rel­len Zu­sam­men­ar­beit kei­ne Ab­sa­ge er­teilt wor­den, ei­ne Dif­fe­ren­zie­rung zur ge­mein­schaft­li­chen Be­rufs­aus­übung muss aber zu­künf­tig deut­lich sein. Alle Informationen zum Beschluss finden Sie hier.

Geldwerter Vorteil bei Prämien der Berufshaftpflichtversicherung

Der BFH hat in sei­nem Ur­teil v. 1.10.2020 – VI R 11/18 da­zu Stel­lung ge­nom­men, in­wie­weit die vom Ar­beit­ge­ber für die an­ge­stell­ten Rechts­an­wäl­te über­nom­me­nen Bei­trä­ge zur Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung als geld­wer­ter Vor­teil zu ver­steu­ern sind. Da­bei hat er zwi­schen der Prä­mie für die Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me nach der BRAO und der von der Kanz­lei ver­an­lass­ten Hö­her­ver­si­che­rung dif­fe­ren­ziert und da­nach, ob der an­ge­stell­te Rechts­an­walt im Au­ßen­ver­hält­nis für ei­ne an­walt­li­che Pflicht­ver­let­zung haf­tet. Für bei­de Kon­stel­la­tio­nen hat der BFH die Steu­er­pflicht be­jaht und da­mit den Re­gel­fall in Deutsch­land kom­plett mit ein­be­zo­gen. Da in der Pra­xis die meis­ten an­ge­stell­ten Rechts­an­wäl­tin­nen und -an­wäl­te – zu­min­dest als Schein­so­zi­en – haf­ten dürf­ten, ist der auf sie ent­fal­len­de An­teil der Prä­mie voll­stän­dig zu be­rück­sich­ti­gen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Legal Tech – Vorteile und Risiken

Die Digitalisierung ist branchenübergreifend zu einem bedeutsamen Thema geworden, von dem sich auch Anwaltskanzleien nicht ausnehmen können. Doch noch gibt es oft Fragen, die zu klären sind. Wo genau liegen die Vorteile und Risiken von "Legal Tech", wie die Digitalisierung branchenspezifisch genannt wird. Und welche Veränderungen wird die Branche dadurch erfahren? Wenn Sie mehr erfahren möchten, finden Sie hier die Antworten auf diese Fragen und mehr.

DAC6 – Wie Sie Deckungslücken im Versicherungsschutz vermeiden

Im Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verabschiedet. DAC6 bedeutet "Directive on Administrative Cooperation, was wiederum für die europäische Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung steht. Die darin verankerte Meldepflicht gilt seit dem 1. Juli 2020, was beispielsweise Anwälte und Steuerberater betrifft, sofern sie als Intermediär des Steuerpflichtigen agieren. Hier finden Sie einen Überblick sowie die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Einhaltung beachten sollten.

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