Aktuell erreichen uns viele Fragen zu den angekündigten Änderungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Tatsächlich sind hier leider noch diverse Punkte seitens der Gesetzgebung ungeklärt. Hier jedoch ein Update zum aktuellen Stand (13.12.2023).
Hamburg, 13.12.2023 – Im Frühjahr wurde ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu angestrebten Änderungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Weg gebracht, zu dem Länder und Verbände Stellung beziehen konnten.
Betroffen von den geplanten Änderungen sind vor allem Unternehmen, die Arbeitsmaschinen einsetzen oder vermieten. Diese Arbeitsmaschinen – wie Bagger, Kehrmaschinen, Arbeitsbühnen, Stapler, Erntemaschinen etc. – sollen künftig einer Haftpflicht-Versicherungspflicht unterliegen. Es geht dabei um selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 bis 20 km/h, sofern diese auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Das ist einer der wichtigsten offenen Punkte: Ursprünglich sollte die neue Richtlinie zum 23.12.2023 umgesetzt werden. Tatsächlich scheint es aber wahrscheinlicher, dass sich diese Umsetzung auf das erste Quartal 2024 verschiebt, da sich die Beratungen zu diesem Thema im Bundestag verzögern. Ein Grund dafür könnte eventuell eine Stellungnahme des GDV sein, deren Argumente von der Presse vielfältig aufgegriffen wurden.
Fakt ist, dass verschiedene Möglichkeiten genannt wurden, wie die Umsetzung aussehen könnte: Eine Absicherung über die Kfz-Versicherung oder aber über eine Versicherung im Rahmen der Betriebs- und Privat-Haftpflichtversicherung. Darum können die Versicherer zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Lösung anbieten.
In jedem Fall ist damit zu rechnen, dass den Versicherern und den Betroffenen nach einer endgültigen Entschiedung des Bundesjustizministeriums nur ein kurzes Zeitfenster zur Umsetzung bleiben wird.
Aktuell können wir Sie vor allem über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Gern stehen wir Ihnen auch bereits für weitere Fragen zur Verfügung. Solbald eine Klärung erfolgt und die Versicherer eine entsprechende Lösung bereitstellen können, werden wir Sie diesbezüglich konkret und individuell beraten.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.