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Reform des Versicherungssteuerrechts

---- UPDATE ---- UPDATE ---- UPDATE ---- 19. Februar 2021: Wir erwarten in naher Zukunft eine allgemeine Klarstellung und Konkretisierung des Bundesfinanzministeriums zur Auslegung und Auswirkung des Versicherungssteuermodernisierungsgesetzes - wir bleiben dran und halten Sie auf dem Laufenden!

Hamburg, 16.12.2020 – Am 29. Oktober dieses Jahres wurde vom Bundestag ein Gesetzesentwurf zur Reformierung des Versicherungssteuerrechts verabschiedet. In einer für viele Marktbeobachter überraschenden Geschwindigkeit hat das Gesetz inzwischen den Bundesrat passiert und wird nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.


Das wird sich durch die Reform ändern

Bislang war die Rechtslage so, dass international agierende Unternehmen, die einen deutschen Versicherungsvertrag abgeschlossen hatten – zum Beispiel im Rahmen Internationaler Versicherungsprogramme – für Betriebsstätten im Ausland außerhalb des EWR keine Prämienanteile in Deutschland versteuern mussten, auch wenn diese über den deutschen Vertrag mitversichert waren. Künftig wird es so sein, dass derartige Betriebsstätten und deren Risiken in Drittländern außerhalb des EWR der deutschen Versicherungssteuer unterliegen. Faktisch müssen damit betroffene Unternehmen also in Zukunft nicht mehr nur etwaige lokale Steuern im jeweiligen Drittland zahlen, sondern in jedem Fall 19 Prozent Versicherungssteuer in Deutschland entrichten. Dadurch kann es in einzelnen Fällen zu einer Doppelbesteuerung kommen. Für Unternehmen, die derzeit schon eine Financial Interest Cover-Deckung (FINC-Deckung) vereinbart haben, wird die neue Rechtslage nur geringe Auswirkungen haben, denn hierbei handelt es sich um eine ausschließliche Eigenversicherung des Mutterkonzerns für das eigene finanzielle Interesse, die auch schon bislang ausschließlich mit deutscher Steuer belegt wurde. Eine solche FINC Deckung wurde bisher insbesondere für die Länder vereinbart, in denen es verboten ist, Deckungen nicht inländisch lizensierter Versicherer anzubieten (sog. non-admitted/Verbotsländer). Die Reform des Versicherungssteuergesetzes betrifft damit nun im Wesentlichen die Länder, die bislang die Bereitstellung von Versicherungsschutz durch nicht im eigenen Land lizensierte Versicherer toleriert hatten. Hier sind zum Beispiel die USA und Canada besonders hervorzuheben. Prämienanteile im deutschen Master Cover, die bislang für diese Drittlandrisiken separat ausgewiesen wurden, unterliegen künftig der deutschen Versicherungssteuer.
 

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Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 16.12.2020
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