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LLP als neue Berufsausübungsgesellschaft

Die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Im Folgenden befassen wir uns mit den Folgen für internationale Kanzleien, die in der Rechtsform der Limited Liability Partnership (LLP) in Deutschland aktiv sind.

Hamburg, 25.02.2022 – Die Berufsausübungsgesellschaft wird zum Berufsrechtssubjekt. Dies bestimmt der neue § 59e BRAO, der mit der Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung am 01.08.2022 in Kraft tritt.


LLP ist häufigste Rechtsform

Derzeit sind ca. 110 internationale Kanzleien in Deutschland in der Rechtsform der LLP (s. Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) per 01.01.2021) tätig. Die LLP ist damit in Deutschland als einem der größten Rechtsberatungs-Märkte die häufigste Rechtsform für internationale Kanzleien. Durch ihren guten Ruf und den hohen Bekanntheitsgrad ist die LLP insbesondere bei größeren Verbünden mit internationalem Mandantenstamm oder auch im internationalen Geschäftsverkehr beliebt.

Aus versicherungstechnischer Sicht ist die Absicherung einer LLP im deutschen Versicherungsmarkt derzeit unproblematisch darstellbar. Die BRAO stellt hieran bisher keine Anforderungen, die über den § 51 BRAO hinausgehen. Entsprechend ist es ausreichend, die Vorgaben des § 51 BRAO zu erfüllen und die Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000 EUR abzuschließen. Eine höhere Versicherungssumme hat auch die BRAK bislang nicht gefordert: Da die LLP nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden könne, bliebe kein Raum für eine (auch nicht analoge) Anwendung des § 59j BRAO (BRAK-Mitt. 2009, 22, 23). Zudem unterhalten international aufgestellte Kanzleien häufig ein internationales Versicherungsprogramm (IVP), über welches die jeweiligen lokalen Versicherungssummen aufgestockt werden.
 

Reform sorgt für Auflagen

Mit der Reform der BRAO hat der Gesetzgeber durch § 59n BRAO n.F. versicherungstechnische Auflagen für die Berufsausübungsgesellschaft und damit auch für die LLP bestimmt. Für ausländische Berufsausübungsgesellschaften gilt dies gem. § 207a BRAO n.F. entsprechend. Wird der gesetzlich erforderliche Versicherungsschutz nicht oder nur unzureichend für die Dauer der Tätigkeit unterhalten, haften die Gesellschafter und die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans persönlich in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes (§ 59n Abs. 3 BRAO n.F.). Es ist daher erforderlich, dass LLPs künftig den gesetzlich erforderlichen Versicherungsschutz unterhalten.

Erforderlich ist für die LLP als eine solche haftungsbeschränkte Rechtsanwalts-Berufsausübungsgesellschaft eine Mindestversicherungssumme von 1.000.000 EUR, wenn die LLP maximal zehn Berufsträger hat; sind es mehr als zehn Berufsträger, steigt die Pflichtversicherungssumme auf 2.500.000 EUR. Die Jahreshöchstleistung richtet sich in beiden Fällen nach der Zahl der Gesellschafter/Geschäftsführer; sie muss jedoch mindestens vierfach vereinbart sein. Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht das:
 


Sollten in der LLP auch andere Berufsträger als Rechtsanwälte tätig sein, so gelten ggf. abweichende Regeln: Gerne stehen wir beratend zur Verfügung.
 

Was Sie jetzt beachten sollten

Mit der BRAO-Reform ist daher zum einen auf die Anpassung der Versicherungssummen und Jahreshöchstleistungen zu achten. Darüber hinaus muss der Versicherungsschutz erweitert werden, da gem. § 59n Abs. 2 S. 2 BRAO n.F. auch Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung mitversichert werden müssen. In diesem Zusammenhang ist auf die Thematik der Regressmöglichkeit des Versicherers gegenüber der Berufsausübungsgesellschaft bzw. dem Berufsträger, welcher die Pflichten wissentlich verletzt hat, zu achten. Schließlich gilt es, die Auswirkungen zu untersuchen, falls eine LLP eine andere Rechtsform anstrebt.

Gerne erarbeiten wir mit Ihnen entsprechende Lösungen und setzen diese für Sie um: Sprechen Sie uns an!
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 25.02.2022
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