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StaRUG – Neue Rahmenbedingungen für Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Es bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer frühzeitigen Sanierung, um eine Insolvenz zu vermeiden. Auch im Hinblick auf eine zu erwartende Restrukturierungswelle infolge der Covid-Krise entstehen durch das im Eiltempo erlassene Gesetz vielversprechende Möglichkeiten. Gleichzeitig entstehen aber auch neuen Herausforderungen und Pflichten.

Hamburg, 14.03.2021 – Muss ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen, ist das in kürzester Zeit eine Meldung in der Presse, die einen starken Reputationsverlust mit sich bringt. Hinzu kommen hohe Kosten für das betroffene Unternehmen, welche die ohnehin schlechte Lage verhärten. Genau dieses Szenario soll künftig durch das StaRUG vermieden werden.


Sanierung statt Insolvenz

Ab sofort stehen Unternehmen neue Möglichkeiten zur Verfügung, wenn sie in Schieflage geraten. Vorderstes Ziel ist es, eine Insolvenz zu verhindern. Eine Insolvenz bedeutet Image- und Kontrollverlust, denn die Ausführung entsprechender Maßnahmen wird in einem solchen Fall in der Regel an einen Insolvenzverwalter abgegeben. Durch die neue Gesetzeslage behalten Unternehmen die Kontrolle in der eigenen Hand.
 

Baukastensystem für Unternehmen

Den Unternehmen steht für die Umsetzung der neuen Möglichkeiten eine Art modularer Baukasten zur Verfügung, der verschiedene Werkzeuge beinhaltet. Unter anderem können Gläubigerrechte gestundet, gekürzt, gesichert oder umgestaltet werden. Eine weitere Veränderung betrifft das Instrument der Vollstreckungs- bzw. Verwertungssperre. Bisher wurde dieses lediglich zur Sicherung von Insolvenzmasse genutzt. Im Rahmen des StaRUG steht es nun aber als sogenannte Stabilisierungsanordnung zur Verfügung, um weitere Sicherheit zu bieten. Der Restrukturierungsplan wird im Zentrum eines außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens stehen. Dafür teilt das Unternehmen seine Gläubiger in planbetroffene Gruppen ein und muss diese vom Restrukturierungsplan überzeugen. Dabei kann jede Gruppe einzeln überzeugt werden. Insgesamt müssen allerdings 75 % der Gläubiger dem vorgelegten Plan zustimmen. Für die Minderheit der Gläubiger kann der Plan im Anschluss vom Gericht angeordnet werden. Nicht erlaubt ist dagegen ein Eingriff in Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen oder betrieblicher Altersversorgung.
 

Neue Herausforderungen

Natürlich gibt es bei allen Vorteilen auch möglich Schwierigkeiten. Die betroffenen Unternehmen müssen einige Anforderungen erfüllen, um die Instrumente des StaRUG nutzen zu können.

1. Rechtzeitiges Erkennen einer Krise:

Erwartet werden ein Finanzplan für mindestens sechs Monate sowie eine fundierte Darstellung der Finanzierungsquellen, mit dem finanzielle Krisen frühzeitig erkannt werden. So soll eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig identifiziert werden. Nachteil: Die dafür notwendigen Planungsinstrumente stehen nicht jedem Unternehmen zur Verfügung.

2. Hohe Haftungsrisiken:

Geschäftsführer und weitere Unternehmensorgane tragen künftig ein höheres Haftungsrisiko, da sie neben der notwendigen Früherkennung einer Schieflage auch ausreichende Kenntnis über die Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten besitzen müssen. Schließlich sind sie für die Entscheidung und die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen verantwortlich. Gelingt ihnen dies nicht und es folgt schließlich doch ein Insolvenzverfahren, können aufgrund ihrer Fehlentscheidungen Schadenersatzforderungen von Gläubigern drohen.

3. Höhere Komplexität:

Die neuen Möglichkeiten sind positiv, sorgen letztlich aber für eine noch höhere Komplexität möglicher Restrukturierungsvarianten. Die Unternehmen benötigen umfangreiches Fachwissen, um belastbare Konzepte zu erstellen und sich für die bestmöglichen Instrumente zu entscheiden.
 

Neutrale Beratungsorgane notwendig

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte müssen sich mit dem Thema StaRUG auseinandersetzen - am besten zeitnah und nicht erst dann, wenn eine mögliche Schieflage bereits erreicht ist. Sie müssen sich im Falle einer Restrukturierung mit den neuen Möglichkeiten auskennen und tragen ein noch höheres Risiko als bisher. Betroffene Unternehmen - gerade im Mittelstand - werden mit den eigenen Kapazitäten und Möglichkeiten oft weder den fachlichen noch den personellen Bedarf decken können, um von den Vorteilen des StaRUG zu profitieren. Nur mithilfe der Inanspruchnahme von frühzeitiger und ganzheitlicher Beratung kompetenter Fachkräfte sind die Vorteile nutzbar. Entsprechende Partner unterstützen später auch bei einer konsequenten Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
 

Versicherungstechnische Fragen

Entsprechend dieser neuen Anforderungen rückt die Frage nach einer ausreichenden Absicherung der Unternehmensorgane in den Fokus. Auch für die Versicherer ist die Situation neu, was möglicherweise einige Fragen aufwirft. In der Haftung stehen künftig Personen, die mit den geforderten Abläufen und Maßnahmen des StaRUG nicht so intensiv vertraut sind, wie es beispielsweise Juristen und Insolvenzverwalter wären.
 

Unsere Empfehlung

Auch wenn aktuell möglicherweise mehr Unternehmen denn je von finanziellen Engpässen bedroht sind: Die neuen Möglichkeiten des StaRUG sind aus unternehmerischer Sicht ein klarer Vorteil. Doch sie erfordern eine besondere Achtsamkeit bezüglich der einzuhaltenden Pflichten und der Haftungsrisiken für die Organe des Umternehmens. Es kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass diese neuen Risiken von bestehenden Versicherungsverträgen gedeckt sind. Gern prüft GGW für Sie die entsprechenden Verträge und berät Sie in allen Fragen zum StaRUG. Auch und gerade bevor es tatsächlich zu möglichen Engpässen in der geschäftlichen Entwicklung kommt.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 14.03.2021
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