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Kanzleimanager-Versicherung

In den letz­ten Jah­ren sind die Um­sät­ze von Kanz­lei­en ste­tig ge­stie­gen. Die Kanz­lei­en ar­bei­ten zu­dem kon­ti­nu­ier­lich an der Stei­ge­rung ih­rer Ren­ta­bi­li­tät. Die­se Ent­wick­lung geht ein­her mit weit­rei­chen­den Ent­schei­dun­gen des Kanz­lei­ma­nage­ments zu In­ves­ti­tio­nen in Tech­nik, Trends und Per­so­nal.

Hamburg, 09.03.2023 – All das ge­schieht in ei­nem zu­neh­mend kom­ple­xe­ren und dy­na­mi­schen Um­feld. Ne­ben der ur­sprüng­li­chen Haupt­auf­ga­be, sich auf die Rechts­be­ra­tung zu fo­kus­sie­ren, müs­sen die tech­ni­schen An­for­de­run­gen der Man­dan­ten er­füllt wer­den.

Die­se er­wei­ter­ten Rah­men­be­din­gun­gen stel­len die Kanz­lei­ver­ant­wort­li­chen vor Her­aus­for­de­run­gen. Die Fra­ge nach den Kon­se­quen­zen des ei­ge­nen Han­delns er­hält in die­sem Zu­sam­men­hang mehr Be­deu­tung. Da­mit ein­her­ge­hend stellt sich zu­dem die Fra­ge nach den Aus­wir­kun­gen ei­nes mög­li­chen Feh­lers be­zie­hungs­wei­se ei­ner Fehl­ent­schei­dung, die nicht aus der Rechts­be­ra­tung stammt, son­dern bei der Füh­rung der Kanz­lei liegt. Wie geht man in der Part­ner­schaft mit den Fol­gen und ins­be­son­de­re mit den fi­nan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen um?

Ei­ne Fra­ge, die oh­ne kon­kre­ten An­lass ent­spannt ge­stellt wer­den kann, aber im kon­kre­ten Ein­zel­fall mög­li­cher­wei­se nicht nur zu ei­ner Be­las­tungs­pro­be wird, son­dern auch zu ei­nem per­sön­li­chen fi­nan­zi­el­len Ri­si­ko der Ent­schei­der.
 

Kanzleimanager-Deckung als "Airbag"

Ei­ne Mög­lich­keit, die­se Si­tua­ti­on für die han­deln­den Per­so­nen zu ent­schär­fen, ist ei­ne Kanz­lei­ma­na­ger-De­ckung. Die­se bie­tet, in An­leh­nung an die Di­rec­tors & Of­fi­cers Ver­si­che­rung (D&O), Ver­si­che­rungs­schutz für den Fall ei­ner In­an­spruch­nah­me der Ent­schei­der. Kon­kret wird die Haf­tungs­fra­ge be­ur­teilt und von be­rech­tig­ten An­sprü­chen frei­ge­stellt, wäh­rend un­be­rech­tig­te An­sprü­che ab­ge­wehrt wer­den. Da­mit nimmt die Kanz­lei­ma­na­ger-De­ckung die Rol­le ei­nes Air­bags zwi­schen der Part­ner­schaft und dem Kanz­lei­ma­nage­ment ein. Au­ßer­dem stellt die Po­li­ce si­cher, dass et­wai­ge be­rech­tig­te For­de­run­gen be­gli­chen wer­den, auch wenn der Be­trag be­trächt­lich ist.
 

Individuelle Anpassung

Kon­zep­tio­nell kön­nen die Po­li­cen der Kanz­lei­ma­na­ger-Ver­si­che­rung in un­ter­schied­li­chen Va­ri­an­ten aus­ge­stal­tet wer­den. Die Fra­ge nach der pas­sen­den Po­li­ce lässt sich pau­schal eben­so we­nig be­ant­wor­ten wie die Fra­ge nach der an­ge­mes­se­nen Ver­si­che­rungs­sum­me. Hier gilt es die kon­kre­ten Rah­men­be­din­gun­gen zu ana­ly­sie­ren und dar­aus die an­ge­mes­se­nen Pa­ra­me­ter ab­zu­lei­ten.

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Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 09.03.2023
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