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Entscheidung noch dieses Jahr: Mögliches Verbot von PFAS durch die EU

Fünf eu­ro­päi­sche Län­der, dar­un­ter fe­der­füh­rend Deutsch­land und die Nie­der­lan­de, wol­len die Pro­duk­ti­on, Ver­wen­dung und den Im­port so­ge­nann­ter PFAS stark ein­schrän­ken. Ein Vor­schlag zur Prü­fung ent­spre­chen­der Be­schrän­kun­gen be­zie­hungs­wei­se ei­nes Ver­bots liegt der Eu­ro­päi­schen Che­mi­ka­li­en­agen­tur (ECHA) be­reits vor.

Hamburg, 11.09.2023 – Mehr als 10.000 Sub­stan­zen zäh­len zu den PFAS - ei­ner Grup­pe aus­schlie­ß­lich men­schen­ge­mach­ter Sub­stan­zen mit be­son­de­ren tech­ni­schen Ei­gen­schaf­ten, die be­son­ders in der In­dus­trie viel­fäl­ti­ge An­wen­dung fin­den.


Was sind PFAS?

Der Be­griff PFAS steht für Per- und Po­ly­fluoral­kyl­sub­stan­zen. Be­reits seit den 1940er Jah­ren wer­den die­se Che­mi­ka­li­en auf­grund ih­rer ein­zig­ar­ti­gen Ei­gen­schaf­ten wie Hit­ze-, Was­ser- und Öl­be­stän­dig­keit in ver­schie­de­nen in­dus­tri­el­len An­wen­dun­gen und Ver­brau­cher­prdouk­ten ein­ge­setzt. So fin­den sich PFAS bei­spiels­wei­se in an­ti­haft­be­schich­te­ten Koch­ge­schir­ren (TEF­LON), Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen für Le­bens­mit­tel, was­ser­dich­ter Klei­dung (GO­RE-TEX), schmutz­ab­wei­sen­den Stof­fen, Feu­er­lösch­schaum und vie­len an­de­ren Pro­duk­ten.
 

Warum stehen PFAS in der Kritik?

Vie­le PFAS sind auf­grund ih­rer po­ten­ti­ell ge­sund­heits­schäd­li­chen Wir­kun­gen be­denk­lich. So ha­ben ei­ni­ge Stu­di­en die Ex­po­si­ti­on ge­gen­über PFAS mit ge­sund­heit­li­chen Pro­ble­mem wie Ent­wick­lungs­stö­run­gen, Le­ber­schä­den, Stö­run­gen des Im­mun­sys­tems und be­stimm­ten Ar­ten von Krebs in Ver­bin­dung ge­bracht. Be­son­ders kri­tisch: PFAS-Ver­bin­dun­gen sind lang­le­big und kön­nen sich in Was­ser, Bo­den und Or­ga­nis­men an­rei­chern, so­dass sie auch in die Nah­rungs­ket­te ge­lan­gen kön­nen. Welt­weit wur­den sie be­reits in mensch­li­chem Blut und in dem von Wild­tie­ren nach­ge­wie­sen.
 

Was bedeutet das für die Industrie?

Vie­le Bran­chen sind auf die Nut­zung von PFAS man­gels gleich­wer­ti­ger Al­ter­na­ti­ven an­ge­wie­sen, denn ge­ra­de die Lang­le­big­keit und die Wir­kungs­wei­sen die­ser Sub­stan­zen ma­chen sie zu wich­ti­gen Be­stand­tei­len auch in Be­rei­chen wie der Me­di­zin­tech­nik und an­de­ren High­tech-Pro­duk­tio­nen. Ent­spre­chend um­strit­ten ist ein Pau­schal­ver­bot, da be­fürch­tet wird, dass da­von auch Sub­stan­zen be­trof­fen sind, von de­nen kei­ne ge­sund­heit­li­che Ge­fähr­dung aus­geht, sie aber um­ge­kehrt le­bens­wich­tig in der Her­stel­lung le­bens­ret­ten­der Pro­duk­te sein könn­ten.
 

Was plant die EU?

Auf­grund der ge­sund­heit­li­chen Be­den­ken hat die Eu­ro­päi­sche Uni­on Schrit­te zur Re­gu­lie­rung und Ein­schrän­kung der Ver­wen­dung von PFAS un­ter­nom­men. Die ECHA hat ei­nen Vor­schlag zum PFAS-Ver­bot als Teil ih­rer Che­mi­ka­li­en­stra­te­gie auf den Tisch ge­legt.

En­de die­ses Jah­res will die EU über ein mög­li­ches Ver­bot der PFAS ent­schei­den. Schon jetzt wur­den für ei­ni­ge der be­trof­fe­nen Sub­stan­zen Grenz­wer­te oder Ver­bo­te ver­ab­schie­det.

Im Fo­kus der EU steht der Schutz der mensch­li­chen Ge­sund­heit und der Um­welt, in­dem die Frei­set­zung und Ex­po­si­ti­on von schäd­li­chen PFAS mi­ni­miert wird. Durch Ein­schrän­kun­gen oder das Ver­bot ih­rer Ver­wen­dung sol­len die wei­te­re Kon­ta­mi­na­ti­on so­wie mög­li­che Ge­sund­heits­ri­si­ken im Zu­sam­men­hang mit die­sen Che­mi­ka­li­en ver­hin­dert wer­den.
 

Der Versicherungstechnische Aspekt

Für in­dus­tri­el­le An­wen­der der PFAS-Sub­stan­zen be­deu­tet es oben­drein, dass von ei­nem dro­hen­den Ver­bot oder weit­rei­chen­den Ein­schrän­kun­gen auch ver­schie­de­ne Ver­si­che­run­gen be­trof­fen sein wer­den, wie bei­spiels­wei­se die Be­rufs­haft­pflicht- oder die Pro­dukt­haft­pflicht-Ver­si­che­rung.

GGW be­ob­ach­tet, dass Ver­si­che­rer bei Neu- und Be­stands­kun­den hin­ter­fra­gen, ob mög­li­cher­wei­se PFAS ver­wen­det wur­den oder wer­den. Bei La­ge­rung sol­cher Stof­fe oder bei Ver­wen­dung von PFAS in den Pro­duk­ten des Kun­den wird man ei­nen PFAS-Aus­schluss in den Haft­pflicht-Ver­si­che­rungs­ver­trag ein­for­dern, um Per­so­nen­schä­den und Um­welt­sa­nie­rungs­kos­ten aus­zu­schlie­ßen.
 

Was GGW für Sie tun kann

Sie ha­ben Fra­gen zu mög­li­chen Kon­se­quen­zen für Ihr Un­ter­neh­men? Dann spre­chen Sie uns ger­ne an. Un­se­re Ex­per­ten sind mit der The­ma­tik ver­traut und un­ter­stüt­zen Sie gern.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 11.09.2023
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Ansprechpartner

Bernd Ruseler
Leitung Haftpflicht-/Unfall- und Auslandsreisekrankenversicherung

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