Im Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verabschiedet. Kurz vorab: DAC6 steht für "Directive on Administrative Cooperation" - die europäische Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Die '6' bezeichnet lediglich die 6. Veränderung der ursprünglichen Gesetzesvorlage von 2011.
Hamburg, 19.08.2020 – Die im benannten Gesetz verankerte Meldepflicht ist seit dem 1. Juli 2020 anzuwenden. Betroffen sind davon unter anderem Steuerberater und Anwälte, die als Intermediär des Steuerpflichtigen agieren. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über das neue Gesetz und nennen die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Einhaltung des DAC6 berücksichtigen müssen.
Die Mitgliedsstaaten der EU hatten in der Vergangenheit zunehmend Probleme, die nationalen Besteuerungsgrundlagen gegen Aushöhlung zu schützen. Der europäische Gesetzgeber befand es daher für notwendig, dass die Steuerbehörden der EU-Mitgliedsstaaten umfassend über potentiell aggressive Steuergestaltungen informiert werden. Steuerausfälle sollten verhindert werden, indem die Meldungen bereits frühzeitig erfolgen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Ausdrücklich soll dieser Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten eine "abschreckende Wirkung im Hinblick auf aggressive Steuerplanungspraktiken" haben. Inzwischen ist das Gesetz in Kraft - seit dem 1. Juli muss die Meldung innerhalb einer Frist von 30 Tagen erfolgen, wenn die Voraussetzungen einer meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltung erfüllt sind. Diese Frist beginnt spätestens mit dem ersten Schritt der praktischen Umsetzung dieser meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltung.
Sofern Sie als Anwalt, Steuerberater oder in ähnlicher Funktion tätig sind, geht die Meldepflicht auf Sie über. Verspätungen, Nichtmeldungen, unvollständige oder inhaltlich unrichtige Meldungen werden ausdrücklich mit empfindlichen Strafen geahndet, die der jeweilige Mitgliedsstaat festlegt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend eine zeitnahe Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes. Nicht immer ist die Erfüllung dieser Meldepflicht zwangsläufig mitversichert und erfasst - dies gilt es zu optimieren. Entsprechende Änderungen oder Erweiterungen sind daher unbedingt mit dem Versicherer abzustimmen. Gern prüfen wir Ihre bestehenden Versicherungsverträge diesbezüglich und erarbeiten Vorschläge und Angebote für notwendige Änderungen, damit Sie auch künftig vollen Versicherungsschutz genießen. Darüber hinaus stehen wir natürlich für weiterführende Fragen zur Verfügung.
Dann melden Sie sich gern: Kontakt:
Markus Hoffmann
Kundenberater
Telefon: +49 40 328101-4588
E-Mail:
m.hoffmann(at)ggw.de
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.