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GGW Impulse für Kanzleien I Auswirkungen der BRAO-Reform I Erstveröffentlichung in 2023

Anforderungen an Zusammenarbeit & Versicherungsschutz für Kanzleien

In unserer Artikelreihe für Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (RWB) beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Kanzleien – praxisnah und mit Blick auf den passenden Versicherungsschutz.
GGW Impulse für Kanzleien I Auswirkungen der BRAO-Reform I Erstveröffentlichung in 2023

Auswirkungen der BRAO-Reform auf Arbeitsgemeinschaften und Projektgesellschaften

Mit der BRAO-Reform wurde das anwaltliche Berufsrecht im Jahr 2022 grundlegend überarbeitet. Dabei wurde unter anderem die Berufsausübungsgesellschaft (§ 59b BRAO) eingeführt und die interdisziplinäre Zusammenarbeit neu geregelt. Dieser Beitrag ist Teil unserer Artikelreihe für Kunden aus dem Bereich der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe.
Arbeitsgemeinschaft wird zur Mandatsgesellschaft

Im Fokus stehen insbesondere Arbeitsgemeinschaften, die künftig als sogenannte Mandatsgesellschaften bezeichnet werden. Dabei übernehmen mehrere Berufsausübungsgesellschaften gemeinsam ein Mandat.

Diese Form der Zusammenarbeit wirft zentrale Fragen auf:

  • Besteht eine eigene Versicherungspflicht?
  • Wie wird die Versicherungssumme bestimmt?
  • Welche Anforderungen gelten für die Jahreshöchstleistung?
Zulassung und Anzeige

Mandatsgesellschaften sind grundsätzlich nicht zulassungspflichtig.

Allerdings muss ihre Gründung bei der zuständigen Kammer angezeigt werden. Hierfür reicht eine Meldung bei der jeweils zuständigen Kammer der beteiligten Gesellschaften aus.

Versicherungspflicht der Mandatsgesellschaft

Die Mandatsgesellschaft selbst gilt als Berufsausübungsgesellschaft und unterliegt daher einer eigenen Versicherungspflicht.

Ein Verstoß kann erhebliche Folgen haben:

  • berufsrechtliche Konsequenzen
  • persönliche Haftung der Gesellschafter
  • Haftung der Geschäftsführung bei fehlendem Versicherungsschutz
Höhe der Versicherungssumme

Die Mindestversicherungssumme richtet sich nach der Rechtsform der Mandatsgesellschaft.

Bei nicht haftungsbeschränkten Gesellschaften wird insbesondere berücksichtigt:

  • Anzahl der beteiligten Personen am Mandat
  • Struktur der Zusammenarbeit

Neu ist zudem die Berechnung der Jahreshöchstleistung:
Maßgeblich ist künftig die Anzahl der beteiligten Berufsausübungsgesellschaften – nicht mehr die Anzahl der Gesellschafter.

Auswirkungen für die Praxis

Die BRAO-Reform schafft mehr Klarheit, führt aber gleichzeitig zu neuen Anforderungen:

  • erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen beteiligten Kanzleien
  • steigende Anforderungen an Versicherungskonzepte
  • potenziell höhere Haftungsrisiken
Was GGW für Sie tun kann

Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Versicherungslösung im Zusammenhang mit Arbeitsgemeinschaften und Mandatsgesellschaften und beraten Sie zu den neuen Anforderungen.

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Markus Hoffmann
Markus Hoffmann
Stellvertretender Vertriebsleiter I Geschäftsfeldleitung Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe
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