
Neue Anforderungen an Organisation, Kontrolle und Risikomanagement in Kanzleien
Mit dem § 31 BORA wurden erstmals konkrete Mindeststandards für die Organisation und Überwachung der Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten festgelegt. Diese Regelung konkretisiert die bereits im Rahmen der BRAO-Reform eingeführten Anforderungen und schafft mehr Klarheit hinsichtlich der praktischen Umsetzung.
Kanzleien sind damit verpflichtet, ihre internen Prozesse so auszurichten, dass mögliche Verstöße frühzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
Das hat sich geändert
Die Neuregelung (2023) verlangt von Berufsausübungsgesellschaften eine aktive und fortlaufende Auseinandersetzung mit berufsrechtlichen Risiken.
Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung einzelner Vorschriften, sondern um den Aufbau eines strukturierten Systems zur Steuerung und Überwachung der Compliance. Dies umfasst insbesondere die regelmäßige Analyse von Risiken sowie die Dokumentation entsprechender Maßnahmen.
Im Einzelnen sieht § 31 Abs. 2 BORA folgende Maßnahmen vor:
- Bestellung eines Berufsrechtsbeauftragten (Compliance Officer), der für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist
- Durchführung regelmäßiger Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden
- Einrichtung elektronischer Systeme zur Vermeidung von Interessenkonflikten
- Implementierung von Kontrollmechanismen, insbesondere bei Anderkonten
- Einrichtung einer internen Meldestelle für berufsbezogene Beschwerden
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Compliance nicht nur auf dem Papier besteht, sondern aktiv im Kanzleialltag gelebt wird.
Auswirkungen für die Praxis
Für viele Kanzleien bedeuten die erweiterten Anforderungen zunächst einen erhöhten organisatorischen und administrativen Aufwand. Prozesse müssen überprüft, Verantwortlichkeiten definiert und technische Lösungen implementiert werden.
Gleichzeitig bietet diese Regelung jedoch auch klare Vorteile: Durch strukturierte Abläufe und transparente Zuständigkeiten können Risiken frühzeitig erkannt und potenzielle Haftungsfälle vermieden werden.
Langfristig stärkt ein funktionierendes Compliance-System zudem das Vertrauen von Mandanten und Geschäftspartnern und trägt zu einer nachhaltigen Positionierung der Kanzlei bei.
Was GGW für Sie tun kann
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der aktuellen Compliance-Anforderungen mit den Entwicklung von passgenauen Versicherungskonzepten. Der Berufsrechtsbeauftragte ist in der Regel über die Kanzleimanager-Deckung (D&O) mitversichert. Zusätzlich bieten wir eine Lösung zur Einrichtung einer internen Hinweisgeberstelle für berufsbezogene Beschwerden an und unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der entsprechenden Anforderungen.
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