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GGW Impulse für Kanzleien I Treuhandschaften für Rechtsanwälte – eine Risikoanalyse

Haftungsrisiken und Deckungslücken im Versicherungsschutz vermeiden

In unserer Artikelreihe für Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (RWB) beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Kanzleien – praxisnah und mit Blick auf den passenden Versicherungsschutz. Dieser Beitrag wurde erstmals im September 2024 veröffentlicht und für unsere aktuelle Website überarbeitet.
GGW Impulse für Kanzleien I Treuhandschaften für Rechtsanwälte – eine Risikoanalyse

Treuhandschaften für Rechtsanwälte – eine Risikoanalyse

Treuhandtätigkeiten gehören zum Alltag vieler Kanzleien – werden jedoch häufig in ihrer haftungsrechtlichen Tragweite unterschätzt. Insbesondere beim Versicherungsschutz bestehen oft erhebliche Deckungslücken.

Rechtsanwälte übernehmen regelmäßig Treuhandaufgaben, etwa zur Sicherung von Transaktionen oder im Rahmen komplexer Vertragsgestaltungen. Diese Tätigkeiten reichen von der Verwahrung von Geldern bis zur Abwicklung wirtschaftlicher Prozesse und sind aus der Praxis vieler Kanzleien nicht wegzudenken. Gleichzeitig sind mit Treuhandschaften erhebliche Haftungsrisiken verbunden. Insbesondere im Schadensfall zeigt sich häufig, dass der bestehende Versicherungsschutz nicht ausreicht oder bestimmte Tätigkeiten nicht abgedeckt sind.

Versicherungsschutz und Deckungslücken

Die Annahme, dass Treuhandtätigkeiten automatisch von der Berufshaftpflichtversicherung umfasst sind, ist in vielen Fällen nicht zutreffend.
In der Praxis bestehen häufig Einschränkungen, die dazu führen können, dass im Schadensfall kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Dies betrifft insbesondere Konstellationen, in denen die Tätigkeit über eine rein verwahrende Funktion hinausgeht.

Kritische Abgrenzung: Geschäftsführende Treuhand

Ein zentrales Risiko liegt in der sogenannten geschäftsführenden Treuhand. Sobald dem Treuhänder ein Entscheidungsspielraum eingeräumt wird, kann die Tätigkeit entsprechend eingeordnet werden – mit der Folge, dass kein Versicherungsschutz über die klassische Berufshaftpflichtversicherung besteht. Diese Einschätzung wurde durch die Rechtsprechung zuletzt bestätigt und sollte bei der Ausgestaltung von Treuhandvereinbarungen unbedingt berücksichtigt werden.

Abstimmung mit dem Versicherer

Um Risiken zu vermeiden, ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem Versicherer entscheidend. Rechtsanwälte sollten aktiv klären, ob und in welchem Umfang die konkrete Treuhandtätigkeit versichert ist. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die zugrunde liegende Treuhandvereinbarung vorzulegen, um eine verbindliche Einschätzung zu erhalten.

Lösungsansatz: Objektdeckung

Sofern kein ausreichender Versicherungsschutz über die bestehende Berufshaftpflichtversicherung besteht, kann eine sogenannte Objektdeckung eine geeignete Lösung darstellen. Dabei wird der Versicherungsschutz gezielt auf die konkrete Tätigkeit im jeweiligen Mandat zugeschnitten. Grundlage hierfür ist die jeweilige Vereinbarung, die bei Vertragsabschluss berücksichtigt wird. Neben der Vermeidung von Deckungslücken bietet diese Lösung den Vorteil einer klar definierten Versicherungssumme sowie einer mandatsbezogenen Prämienstruktur.

Auswirkungen für die Praxis

Für Kanzleien bedeutet dies, dass Treuhandtätigkeiten nicht pauschal betrachtet werden sollten. Vielmehr ist eine differenzierte Bewertung erforderlich, die sowohl rechtliche als auch versicherungstechnische Aspekte berücksichtigt. Eine frühzeitige Klärung des Versicherungsschutzes kann dazu beitragen, unerwartete Haftungsrisiken zu vermeiden und die eigene Tätigkeit rechtssicher auszugestalten.

Was GGW für Sie tun kann

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes im Zusammenhang mit Treuhandtätigkeiten und beraten Sie zu geeigneten Absicherungslösungen. Insbesondere im Hinblick auf individuelle Mandate kann eine gezielte Abstimmung helfen, Deckungslücken zu vermeiden und Risiken transparent zu gestalten.

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Markus Hoffmann
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Stellvertretender Vertriebsleiter I Geschäftsfeldleitung Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe
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