
Interne Meldestellen, Fristen und Anforderungen im Überblick
Inhalt des Gesetzes
Das Hinweisgeberschutzgesetz definiert klare Anforderungen an den Umgang mit Hinweisen auf Rechtsverstöße und verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung geeigneter Meldekanäle.
Pflichten für Ihre Kanzlei ab > 50 Mitarbeitende
Kanzleien sind insbesondere verpflichtet:
- ihre Beschäftigten über interne und externe Meldewege zu informieren
- sichere Meldekanäle bereitzustellen
- eingehende Meldungen strukturiert zu bearbeiten
- gesetzliche Dokumentationspflichten einzuhalten
Ein gesetzlich definierter Pflichtenkatalog regelt dabei unter anderem die Eingangsbestätigung, die Aufklärung des Sachverhalts sowie die Einleitung und Dokumentation von Folgemaßnahmen.
Anforderungen an die interne Meldestelle
Für die konkrete Ausgestaltung der Meldestelle gelten klare Vorgaben:
- Meldungen müssen mündlich, schriftlich oder persönlich möglich sein
- der Eingang einer Meldung ist innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen
- über ergriffene Folgemaßnahmen muss innerhalb von drei Monaten informiert werden
Diese Fristen und Anforderungen stellen sicher, dass Hinweise strukturiert und nachvollziehbar bearbeitet werden.
Umsetzung in der Praxis
Die interne Meldestelle kann entweder durch eigene Mitarbeitende oder durch externe Dienstleister organisiert werden.
Unabhängig von der gewählten Lösung bleibt die Verantwortung für die Prüfung und Behebung gemeldeter Verstöße beim Arbeitgeber.
Für Kanzleien bedeutet dies, dass neben der technischen Einrichtung insbesondere klare interne Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert werden müssen.
Was GGW für Sie tun kann
Für die Einrichtung einer internen Hinweisgeberstelle bietet GGW eine individuell auf Kanzleien ausgerichtete Lösung an.
Dies erleichtert Ihnen die Implementierung sowie den laufenden Betrieb eines Meldekanals und unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
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