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GGW Impulse für Kanzleien I Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Neue Pflichten für Kanzleien ab 50 Mitarbeitenden

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Welche Anforderungen jetzt gelten und wie die Umsetzung gelingt.

In unserer Artikelreihe für Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (RWB) beleuchten wir aktuelle rechtliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Kanzleien – praxisnah und mit Blick auf den passenden Versicherungsschutz. Dieser Beitrag wurde erstmals im November 2023 veröffentlicht und für unsere aktuelle Website überarbeitet.
GGW Impulse für Kanzleien I Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Neue Pflichten für Kanzleien ab 50 Mitarbeitenden

Interne Meldestellen, Fristen und Anforderungen im Überblick

Mit der nächsten Stufe des Hinweisgeberschutzgesetzes werden auch Kanzleien ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Damit steigen die Anforderungen an Prozesse, Dokumentation und den Umgang mit Hinweisen deutlich.
Inhalt des Gesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz definiert klare Anforderungen an den Umgang mit Hinweisen auf Rechtsverstöße und verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung geeigneter Meldekanäle.

Pflichten für Ihre Kanzlei ab > 50 Mitarbeitende

Kanzleien sind insbesondere verpflichtet:

  • ihre Beschäftigten über interne und externe Meldewege zu informieren
  • sichere Meldekanäle bereitzustellen
  • eingehende Meldungen strukturiert zu bearbeiten
  • gesetzliche Dokumentationspflichten einzuhalten

Ein gesetzlich definierter Pflichtenkatalog regelt dabei unter anderem die Eingangsbestätigung, die Aufklärung des Sachverhalts sowie die Einleitung und Dokumentation von Folgemaßnahmen.

Anforderungen an die interne Meldestelle

Für die konkrete Ausgestaltung der Meldestelle gelten klare Vorgaben:

  • Meldungen müssen mündlich, schriftlich oder persönlich möglich sein
  • der Eingang einer Meldung ist innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen
  • über ergriffene Folgemaßnahmen muss innerhalb von drei Monaten informiert werden

Diese Fristen und Anforderungen stellen sicher, dass Hinweise strukturiert und nachvollziehbar bearbeitet werden.

Umsetzung in der Praxis

Die interne Meldestelle kann entweder durch eigene Mitarbeitende oder durch externe Dienstleister organisiert werden.

Unabhängig von der gewählten Lösung bleibt die Verantwortung für die Prüfung und Behebung gemeldeter Verstöße beim Arbeitgeber.

Für Kanzleien bedeutet dies, dass neben der technischen Einrichtung insbesondere klare interne Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert werden müssen.

Was GGW für Sie tun kann

Für die Einrichtung einer internen Hinweisgeberstelle bietet GGW eine individuell auf Kanzleien ausgerichtete Lösung an.

Dies erleichtert Ihnen die Implementierung sowie den laufenden Betrieb eines Meldekanals und unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

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Markus Hoffmann
Markus Hoffmann
Stellvertretender Vertriebsleiter I Geschäftsfeldleitung Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe
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