Aktuell

Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Mit der neu­en EU-Ver­ord­nung zur Pro­dukt­si­cher­heit (VO 2023/988), auch "Ge­ne­ral Pro­duct Safe­ty Re­gu­la­ti­on" (GPSR) ge­nannt, tre­ten am 13. De­zem­ber 2024 um­fang­rei­che Neue­run­gen im Pro­dukt­si­cher­heits­recht in Kraft, die oh­ne na­tio­na­le Um­set­zung di­rekt in al­len EU-Mit­glied­staa­ten gel­ten. Die­se Ver­ord­nung er­setzt die Pro­dukt­si­cher­heits­richt­li­nie von 2001 und ver­folgt das Ziel, ein­heit­li­che Si­cher­heits­stan­dards für nicht har­mo­ni­sier­te Ver­brau­cher­pro­duk­te si­cher­zu­stel­len, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf On­line­han­del und di­gi­ta­le Pro­duk­te.

Hamburg, 11.11.2024 – Für Markt­ak­teu­re im be­tref­fen­den Be­reich ent­ste­hen durch die neue Ver­ord­nung we­sent­li­che Än­de­run­gen und Pflich­ten, so­fern sie ih­ren Han­del auch wei­ter­hin in den EU-Mit­glied­staa­ten be­trei­ben wol­len.


Erweiterung des Anwendungsbereiches

Die GPSR um­fasst ne­ben Her­stel­lern, Be­voll­mäch­tig­ten, Im­por­teu­ren und Händ­lern nun auch An­bie­ter von Ful­fill­ment-Dienst­leis­tun­gen (z.B. An­bie­ter von La­ger­hal­tung, Kom­mis­sio­nie­rung/Ver­pa­ckung/Ver­sand) so­wie ON­line-Markt­plät­ze. Da­mit wird ins­be­son­de­re dem stark wach­sen­den On­line­han­del Rech­nung ge­tra­gen.
 

Defiinition des Herstellerbegriffs und Zeitpunkt der Sicherheitsanforderungen

Un­ter den Her­stel­ler­be­griff fal­len nun auch Un­ter­neh­men, die Pro­duk­te un­ter ih­rem Na­men oder ih­rer Mar­ke ver­trei­eb oder si­gni­fi­kan­te Ver­än­de­run­gen vor­neh­men, die die Pro­dukt­si­cher­heit be­ein­flus­sen könn­ten. Neu ist au­ßer­dem, dass Pro­duk­te, die EU-Ver­brau­chern über das In­ter­net an­ge­bo­ten wer­den, be­reits zu die­sem Zeit­punkt al­le Si­cher­heits­an­for­de­run­gen er­fül­len müs­sen.
 

Beurteilungskriterien zur Produktsicherheit

Die GPSR ver­schärft die bis­he­ri­ge Be­ur­tei­lung der Pro­dukt­si­cher­heit, in­dem sie Wech­sel­wir­kun­gen zwi­schen Pro­duk­ten und de­ren vor­her­seh­ba­rer Nut­zung so­wie Cy­ber­si­cher­heits­ri­si­ken und ler­nen­de, prä­dik­ti­ve Funk­tio­nen in den Si­cher­heits­an­for­de­run­gen be­rück­sich­tigt. Auch die Ziel­grup­pe des Pro­dukts spielt da­bei ei­ne Rol­le.
 

Rückverfolgbarkeit und Transparenz

Ein neu­es Rück­ver­folg­bar­keits­sys­tem wird ein­ge­führt, in dem In­for­ma­tio­nen zur Iden­ti­tät des Pro­dukts und der be­tei­lig­ten Wirt­schafts­ak­teu­re elek­tro­nisch er­fasst wer­den. Das "Safe­ty Gate"-Warn­sys­tem (vor­mals­RA­PEX) wur­de ak­tua­li­siert und mo­der­ni­siert, um Ge­fah­ren früh­zei­tig zu er­ken­nen.
 

Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Online-Marktplätze

1. Produktrisikoanalyse: Her­stel­ler müs­sen ei­ne um­fas­sen­de Ri­si­ko­ana­ly­se durch­füh­ren und tech­ni­sche Un­ter­la­gen zehn Jah­re lang vor­hal­ten.

2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit: Pro­duk­te müs­sen ein­deu­tig mit Na­men und Kon­takt­da­ten des Her­stel­lers bzw. des EU-Im­por­teurs ver­se­hen sein, um Rück­ruf­ak­tio­nen zu er­leich­tern.

3. Online-Vertrieb: On­line-An­bie­ter müs­sen be­reits beim Ein­stel­len des Pro­dukts ge­naue Iden­ti­fi­ka­ti­ons­da­ten und ei­ne Ab­bil­dung be­reit­stel­len. Zu­sätz­lich sind Si­cher­heits- und Warn­hin­wei­se sicht­bar an­zu­brin­gen.

4. Informationspflichten und Produktwarnungen: Bei pro­du­zier­ten oder ent­deck­ten Si­cher­heits­män­geln müs­sen Her­stel­ler un­ver­züg­lich Kor­rek­tur­maß­nah­men er­grei­fen und Mel­dun­gen über das Safe­ty-Busi­ness-Gate­way ab­ge­ben, da­mit Ver­brau­cher ge­warnt wer­den kön­nen. Ver­brau­cher kön­nen sich zu­dem di­rekt be­schwe­ren.
 

Abhilferechte bei Produktrückrufen

Im Fal­le ei­nes Pro­dukt­rück­rufs müs­sen be­trof­fe­ne Ver­brau­cher über al­le Ka­nä­le in­for­miert und Ab­hil­fe­maß­nah­men an­ge­bo­ten wer­den – et­wa in Form von Re­pa­ra­tur, Er­satz oder Er­stat­tung des Kauf­prei­ses. Die­se Re­ge­lung stellt ei­ne pro­dukt­be­zo­ge­ne Ge­währ­leis­tungs­pflicht dar.
 

Ausblick und Empfehlung

Die GPSR wird ab De­zem­ber 2024 ver­bind­lich. Markt­ak­teu­re, ein­schlie­ß­lich On­line-Markt­plät­ze und Ful­fill­ment-Dienst­leis­ter, soll­ten ih­re Pro­zes­se an die neu­en Be­stim­mun­gen an­pas­sen. Die Er­fül­lung die­ser An­for­de­run­gen wird durch ver­schärf­te Kon­trol­len und er­höh­te Mel­de­pflich­ten über­wacht. In Deutsch­land wird das Pro­dukt­si­cher­heits­ge­setz ent­spre­chend an­ge­passt und ent­hält künf­tig Bu­ß­geld­re­ge­lun­gen.

Für Un­ter­neh­men wird emp­foh­len, die be­trieb­li­che Ri­si­ko­ma­nage­ment­stra­te­gie zu ak­tua­li­sie­ren und be­ste­hen­de Be­triebs- und Pro­dukt­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ge­ge­be­nen­falls um Rück­ruf­de­ckun­gen zu er­wei­tern.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 11.11.2024
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Ansprechpartner

Bernd Ruseler
Leitung Haftpflicht-/Unfall- und Auslandsreisekrankenversicherung

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