Hamburg, 09.04.2020 – Angesichts der derzeitigen Corona-Krise haben viele Unternehmen zu Hause Mitarbeiter-Arbeitsplätze als Homeoffice oder für die Telearbeit eingerichtet. Im Rahmen einer vorhandenen Cyberversicherung stellen diese Veränderungen unter Umständen eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung für den Versicherungsnehmer dar und müssten dem Versicherer angezeigt werden.
Davon ist auszugehen, wenn im Zuge der Krise viele neue Homeoffice-Arbeitsplätze eingerichtet wurden und aufgrund des schnellen Bedarfs das die IT-Sicherheit der neuen Arbeitsplätze nicht auf dem üblichen Niveau gehalten werden kann. Denn oft können bei spontanen Lösungen für mobiles Arbeiten auf die Schnelle nicht alle Anforderungen für IT-Sicherheit vollständig umgesetzt werden, wenn es um schnelle, stabile Netzanschlüsse, VPN-Lösungen oder die Anschaffung geeigneter Hardware für die Mitarbeiter geht.
Einige Versicherer fordern von ihren Kunden darüber hinaus die Umsetzung verschiedener Maßnahmen, um ein möglichst sicheres Arbeiten von zu Hause zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem
GGW empfiehlt – ganz unabhängig von der Frage einer Gefahrenerhöhung im Rahmen des Cyberversicherungsschutzes – für die bestehenden Heimarbeitsplätze einen bedarfsgerechten IT-Schutz sicherzustellen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat dazu das Informationsblatt „Tipps für sicheres mobiles Arbeiten“ veröffentlicht und verweist im Zuge der Corona-Krise auf vermehrte Phishing-Mails, die ein zusätzliches Risiko für Unternehmensnetzwerke darstellen können.
Kontakt:
Jan Kempermann,
Leiter Geschäftsbereich Wirtschaftskriminalität
E-Mail : j.kempermann(at)ggw.de
Telefon : +49 40 328101 - 4352
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