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GGW Versicherungslexikon

Warenkredit-Versicherung

Durch die Warenkredit-Versicherung sind Lieferantenkredite aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit versichert. Gegenstand der Warenkredit-Versicherung sind Forderungen aus vollständig erbrachten Lieferungen und Leistungen, sofern die Forderungen rechtlich unbestritten und somit einredefrei sind. Auch politische Risiken, die zu einem Forderungsausfall führen, können in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.

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