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GGW Versicherungslexikon

Versicherungsmakler

Kurzbeschreibung

Schäden durch den Missbrauch von Vertrauen haben seit jeher eine große Bedeutung für Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um den "Griff in die Kasse" eines Mitarbeiters, sondern im Zeitalter digitaler Medien um Betrugsmaschen wie den "Fake President", bei denen hochprofessionell agierende Täter mittels "Social Engineering" die Identität einer vertrauten Person übernehmen. Die daraus resultierenden Schäden können schnell Größenordnungen annehmen, die die Existenz eines Unternehmens gefährden.

Gegenstand der Versicherung

Die Versicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die direkt oder indirekt von Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Zu den unerlaubten Handlungen zählen:
  • Betrug
  • Unterschlagung
  • Untreue
  • Diebstahl
  • Sabotage
  • Geheimnisverrat
  • Computermissbrauch
  • Umleitung von Zahlungsströmen
  • Wissentliche Pflichtverletzung
  • Urkundenfälschung
  • Täuschung von Mitarbeitern (Social Engineering)
  • Fake President, Fake Identity 
oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten.

Versicherte Personen

Die Vertrauensschaden-Versicherung deckt Schäden durch
  • eigene Mitarbeiter
  • Fremdpersonal, Zeitarbeitskräfte
  • externe Dienstleister
Versichert sind Schäden auch, wenn die Täter die Leichtgläubigkeit einer der o. g. Personen für ihre Tat ausgenutzt haben.

Versicherte Kostenpositionen

  • Kosten für die Minderung eines Reputationsschadens
  • externe und interne Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten
  • fortlaufende Kosten bei Betriebsunterbrechung
  • Vertragsstrafen

Besonderheiten

  • Schutz vor Schäden durch Dritte bei Raub, Diebstahl und Betrug
  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung
  • Versicherungsschutz auch für Schäden durch nicht identifizierte Schadenstifter

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