Im Schadenfall deckt die Umwelthaftpflicht-Versicherung Haftpflichtansprüche privat-rechtlichen Inhalts gegen das Unternehmen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die versicherten Risiken (Wassergefährdende Stoffe, Umweltanlagen, Einwirkung auf Gewässer) werden in einem Baustein-Prinzip erfasst und deklariert.