Führen mit Verstand

Schadenersatzklagen gegen Führungskräfte aufgrund von Managementfehlern haben deutlich zugenommen. Prominente Fälle, in denen sich Spitzenmanager wie Rolf Breuer, Peter Hartz oder Josef Ackermann vor Gericht für Ihr Handeln rechtfertigen müssen, finden sich regelmäßig in der Tagespresse. Aber auch Leiter mittelständischer Unternehmen werden immer häufiger für vermeintliche Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. Sie haften für ihr Handeln persönlich und unbegrenzt mit ihrem Vermögen. Hierzu beigetragen haben vor allem neue Gesetze, Richtlinien und aktuelle Urteile der Rechtsprechung.

Eine D&O-Police deckt Schadenersatzansprüche, die im Rahmen der Innenhaftung (unternehmensintern) und der Außenhaftung (bei Drittansprüchen) an Unternehmensleiter gestellt werden. Versichert werden sämtliche ehemaligen, derzeitigen und zukünftigen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstands, des Aufsichtsrats oder Beirats der Gesellschaft. Die Police wehrt unbegründete Ansprüche ab und erfüllt begründete. Im Falle eines Rechtsstreits werden damit auch die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten übernommen.